Steueroptimierter Mitarbeiter-Benefit für KMU: Bis zu 7,67 € täglich steuerfrei – mehr Netto für Ihre Mitarbeiter, weniger Kosten für Ihr Unternehmen
7,67 €
Maximaler steuerfreier Verpflegungszuschuss pro Arbeitstag in 2026
Der Verpflegungszuschuss ist ein leistungsstarkes Instrument, um Mitarbeiter finanziell zu unterstützen und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu sparen. Für 2026 wurde der Sachbezugswert auf 4,57 € angehoben.
Zusammensetzung des Verpflegungszuschusses 2026
So setzt sich der maximale Zuschuss zusammen:
Amtlicher Sachbezugswert (pauschal besteuert mit 25%): 4,57 €
Steuer- und sozialabgabenfreier Arbeitgeberzuschuss: + 3,10 €
Maximaler Verpflegungszuschuss täglich: 7,67 €
Vorteile für Ihr Unternehmen
💰 Kostenersparnis bis zu 40%
Im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung sparen Sie deutlich bei Lohnnebenkosten und Sozialabgaben.
🎯 Attraktivität steigern
Positionieren Sie sich als moderner Arbeitgeber mit zeitgemäßen Benefits – entscheidend im Wettbewerb um Fachkräfte.
⚡ Einfache Verwaltung
Mit digitalen Lösungen ist die Abwicklung unkompliziert und rechtssicher – ohne bürokratischen Mehraufwand.
🏢 Kantine-Alternative
Ideal für KMU ohne eigene Kantine. Ermöglichen Sie allen Mitarbeitern gleiche Vorteile – auch im Homeoffice.
📈 Mitarbeiterbindung
Zeigen Sie Wertschätzung durch spürbare finanzielle Entlastung im Alltag Ihrer Mitarbeiter.
✅ Rechtssicherheit
Gesetzlich geregelte Steuervorteile nach § 8 EStG und Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
Beispielrechnung: Jahresvorteil bei voller Nutzung
Maximaler Zuschuss pro Arbeitstag: 7,67 €
Nutzungstage pro Monat (bis zu 15 Tage ohne Einzelnachweis): × 15 Tage
Monatlicher Vorteil: 115,05 €
Jährlicher Netto-Vorteil: bis zu 1.380,60 €
Wichtige Regelungen für 2026
Geltungsbereich
Der Zuschuss gilt für alle Mitarbeiter – unabhängig von Arbeitszeit, Arbeitsort oder Beschäftigungsform. Auch Teilzeitkräfte und Mitarbeiter im Homeoffice haben vollen Anspruch.
Vereinfachungsregel
Bis zu 15 Tage pro Monat können ohne Einzelnachweis der Anwesenheit abgerechnet werden. Das reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Versteuerung
Der Sachbezugswert von 4,57 € wird pauschal mit 25% besteuert. Zahlt der Mitarbeiter mindestens 4,57 € selbst, entfällt die Besteuerung komplett.
Flexibilität
Mitarbeiter können frei wählen, wo sie essen – Restaurant, Lieferdienst, Supermarkt. Keine Bindung an bestimmte Akzeptanzstellen erforderlich.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
✓ Der Zuschuss wird nur für tatsächliche Arbeitstage gewährt
✓ Maximal eine Mahlzeit pro Arbeitstag kann bezuschusst werden
✓ Der Preis bei externen Mahlzeiten darf 60 € pro Mahlzeit nicht überschreiten
✓ Der Zuschuss darf nicht als fester Lohnbestandteil vertraglich vereinbart sein
✓ Alkohol und Tabakwaren sind nicht erstattungsfähig
✓ Nicht-alkoholische Getränke sind erstattungsfähig, wenn sie mit einer Mahlzeit eingenommen werden
Unterschied zu digitalen Essensmarken
Der Verpflegungszuschuss ist eine direkte Zuschusslösung für Mahlzeiten und unterscheidet sich konzeptionell von digitalen Essensmarken oder Gutscheinsystemen. Während digitale Essensmarken oft an bestimmte Partnernetzwerke gebunden sind, bietet der Verpflegungszuschuss maximale Flexibilität: Mitarbeiter können frei wählen, wo und was sie essen möchten. Die steuerliche Behandlung erfolgt über die Sozialversicherungsentgeltverordnung und ermöglicht eine rechtssichere Abrechnung.
Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater für individuelle Fragen.
