FAQ
Du kannst die Sprache der Webanwendung unter 'Mein Profil' ändern. Klicke dazu auf Deinen Benutzernamen unten links im Menü, gehe auf Mein Profil und wähle dort unter Sprache Deine bevorzugte Sprache aus. Die Oberfläche wird sofort angepasst.
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Die digitale Essensmarke ist ein moderner, steuerbegünstigter Essenszuschuss. Mitarbeitende kaufen ihre Mahlzeiten flexibel selbst und reichen den Beleg digital ein – z. B. vom Supermarkt, Restaurant oder Lieferdienst.
Damit Dein Essenszuschuss steuerfrei bleibt, musst Du diese Voraussetzungen erfüllen:
Nur an Arbeitstagen einreichen – kein Zuschuss bei Urlaub oder Krankheit.
Nur für Mahlzeiten – keine Vorratskäufe oder Non-Food-Produkte.
Maximalbetrag beachten – der Gesamtbetrag darf 7,50 € pro Tag nicht überschreiten.
Wenn Du mehr einreichst, als steuerlich zulässig ist (aktuell 7,50 € pro Arbeitstag), wird nur der Höchstbetrag berücksichtigt. Du kannst zwar mehr ausgeben, bekommst aber nur den steuerfreien Maximalbetrag erstattet.
Wenn Du einen Betrag unter dem steuerlich zulässigen Höchstwert von 7,50 € pro Arbeitstag einreichst, wird dieser trotzdem erstattet. Die Erstattung wird anteilig aufgeteilt: Ein Teil entspricht dem amtlichen Sachbezugswert, der andere Teil der steuerfreien Arbeitgeberzuzahlung – jeweils im Verhältnis zu dem tatsächlich eingereichten Betrag.
Du kannst ganz einfach einen Beleg im PDF-Format hochladen. Dabei gibst Du das Datum, den Betrag, den Aussteller und – wenn Du möchtest – eine kurze Beschreibung ein. Die Zuordnung zur Abrechnung erfolgt automatisch.
💡 Tipps für das Hochladen gescannter Belege:
- Achte darauf, dass der Beleg gut lesbar ist (kein Schatten, keine Unschärfe).
- Stelle sicher, dass alle wichtigen Informationen wie Datum, Betrag und Aussteller vollständig sichtbar sind.
- Lade nur einen Beleg pro Datei hoch.
- Falls Du fotografierst: Am besten von oben und gerade, bei guter Beleuchtung.
- Bevorzuge PDF-Dateien – Screenshots oder Fotos als JPG/PNG können momentan nicht verarbeitet werden.
Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 7,50 € pro Arbeitstag. Dieser setzt sich zusammen aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,40 € und der steuerfreien Zuzahlung von bis zu 3,10 €.
👉 Hinweis: Im Jahr 2024 lag der Höchstwert bei 7,23 € (4,13 € + 3,10 €).